Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


VERSION 1.0

1. Allgemeines

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Bestellungen, Verträge, Lieferungen, Reparaturen, Montagen und sonstige Leistungen der Firma Medicengineering mit dem sich der Vertragspartner einverstanden erklärt.

1.2 Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich und erkennen diese nicht an. Alle weiteren Abmachungen müssen unsererseits schriftlich bestätigt werden und sind nicht zwingend für die Zukunft geltend.

1.3 Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher gem. §13 BGB, als auch Unternehmer gem. §14 BGB. D.h. natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft.

2. Angebot, Bestellung, Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Medicengineering sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Dies geschieht z.B. durch die Bestellung im Onlineshop von Medicengineering. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2.2 Mit der Einstellung der Produkte und Leistungen bei Medicengineering geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über diese Produkte und Leistungen ab. Sie können unsere Produkte und Leistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor dem Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Der Vertrag kommt erst zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte und Leistungen annehmen.

Alle angegebenen Preise sind in der Währung Euro aufgeführt und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders deklariert.

Unsere Kostenvoranschläge und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum.

2.3 Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, in der Sie Ihre Bestelldetails finden. Medicengineering ist frei davon, Online-Bestellungen nicht anzunehmen und behält sich Änderungen bei der Ausführung der Leistung im Rahmen der handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen vor. Die Entscheidung darüber liegt im freien Ermessen von Medicengineering. Wird eine Online-Bestellung nicht ausgeführt, wird dies dem Besteller unverzüglich mitgeteilt.

3. Lieferbedingungen und Versandkosten

3.1 Zuzüglich zu den angegeben Produktpreisen kommen eventuell noch Versandkosten. Sofern weitere Leistungen, wie Montage, Inbetriebnahme, Instruktion, Reparatur etc. angeboten werden, werden diese Kosten entsprechend mit ausgewiesen. Die Höhe dieser Kosten erfahren sie im Bestellprozess oder per Anfrage.

3.2 Medicengineering wird keine Teillieferungen oder Teilleistungen ausführen, es sein denn dies ist ausdrücklich vom Vertragspartner erwünscht und wird gem. unseren AGBs 1.1 festgehalten.

3.3 Im Fall der Versendung an Unternehmer wird Medicengineering auf Wunsch des Vertragspartners auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen und gem. unseren AGBs 1.1 festhalten.

3.4 Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Vertragspartner mitgeteilt wurde.

3.5 Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich in Deutschland und in ausgewählten Ländern der EU und restliche Welt möglich.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle angegebenen Preise sind in der Währung Euro aufgeführt und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders deklariert.

4.2 Die Preise sind ab Werk, d.h. es können zuzüglich Transport- und Verpackungskosten anfallen. Die Kosten einer eventuellen Transportversicherung werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.3 Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig und zu begleichen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag voll verfügt werden kann.

4.4 Medicengineering behält sich vor, bei einer negativen Auskunft als Ergebnis der Adress- und Bonitätsprüfung, nur bestimmte Zahlarten zuzulassen.

4.5 Eine Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich. Wir schließen eine Haftung bei Verlust aus.

4.6 Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

4.7 Bei Zahlungsverzug ist Medicengineering berechtigt einen Verzugszins von mindestens 5% der Vertragssumme zu verlangen.

4.8 Zahlungsmöglichkeiten: Nachnahme bieten wir ausschließlich über unseren Bezahldienstleister PayPal an. Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Abschnitt “PayPal”. Sie können die Produkte nach Ihrer Wahl per Banküberweisung als Vorkasse oder mit dem Zahlungsdienstleister Paypal (als Lastschrift, Nachnahme, Sofortüberweisung, Visa, etc.) bezahlen. Ebenso akzeptieren wir Barzahlung und Paypal Sofortüberweisung bei Abholung.

4.9 PayPal

Sofern Sie mit PayPal bezahlen möchten, werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet.

Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen.

Nach Aufgabe der Bestellung in unserem Onlineshop medicengineering.com fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.

Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Die entsprechenden AGB finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full?locale.x=de_DE

4.10 Paypal Plus

Im Rahmen des Zahlungsdienstes Paypal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als Paypal Services an. Auch hier werden sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.

Wenn Sie hier die Zahlungsart Lastschrift wählen, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (mittels einer sog. “Prenotification”). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal Ihre Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird dann durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Rechnung gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal auch nicht registriert sein. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an PayPal ab. Sie können in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms?locale.x=de_DE.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bzw. der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Medicengineering. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Medicengineering berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. Durch die Rücknahme des Vertragsgegenstandes durch Medicengineering liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn Medicengineering hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Hierbei entstandene Unkosten gehen voll zu Lasten des Vertragspartners.

5.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts, sowie bei Leih- und Demogeräte pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmässig durchzuführen. Bei Leih- und Demogeräte geht die Haftung auf den Vertragspartner bzw. Nutzer über.

5.3 Für Unternehmer gilt gem. unseren AGBs 1.2 ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

5.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter Medicengineering unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit Medicengineering Klage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Medicengineering die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den entstandenen Schaden von Medicengineering.

6. Gefahrenübergang

6.1 Lieferungen durch Medicengineering an Vertragspartner erfolgen ab Lager in 88639 Wald, Deutschland. Bei Lieferungen ohne weiteren Leistungen geht die Gefahr mit Auslieferung des Vertragsgegenstandes auf den Vertragspartner über.

Wenn der Vertragsgegenstand beim Kunden mit Leistungen von Medicengineering bestellt wurde, geht die Gefahr auch dann auf den Kunden über, wenn dieser die Erbringung der Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird dabei nicht gehemmt und richtet sich gem. unseren AGBs 4.3.

6.2. Nimmt der Vertragspartner den Vertragsgegenstand bereits vor Erbringung bestellter Leistungen von Medicengineering in Gebrauch, geht die Gefahr mit dem Beginn der Nutzung auf ihn über. Eine Haftung schließt Medicengineering in diesem Fall aus.

6.3. Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch Medicengineering. Transportschäden sind Medicengineering sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6.4. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

6.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

7. Gewährleistung

7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet die Ware bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden und offensichtliche Mängel hin zu untersuchen und diese sofort und unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche Medicengineering schriftlich zu melden. Eine Versäumung dieser Untersuchungs- und Meldepflicht nach § 377 HGB kann zur Folge haben, dass die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen wird.

7.2 Ist der gelieferte Vertragsgegenstand mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Ist die Nachbesserung nicht erfolgreich, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl eine Minderung oder einen Vertragsrücktritt verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nachbesserung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7.3 Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der von uns gelieferte Vertragsgegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Vertragspartners gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt generell ein Jahr ab Lieferung des Vertragsgegenstandes. Für Wiederverkäufer gilt eine Gewährleistungsfrist von 14 Tagen. Speziell für Endoskope wird die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate verkürzt. Der Zustand der von Medicengineering angebotenen gebrauchten Güter wird entsprechend genauestens beschrieben. Bei versteckten Mängel gewähren wir eine 3 monatige Garantie im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und werden von Medicengineering in vollem Umfang weitergegeben.

7.6 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Vertragspartners ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.7 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung durch Gebrauch. Werden Wartungs- oder Pflegeanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Zubehörteile unsachgemäß montiert, Teile ausgewechselt oder ungeeignete Pflegemittel verwendet, so entfällt die Gewährleistung bezogen auf Mängel, welche durch den Verstoß gegen die vorgenannte Bestimmung entstehen oder entstanden sind.

7.8 Gewährleistungsansprüche jeder Art gegenüber Medicengineering sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn irgendwelche Bestandteile der Anlage ohne schriftliche Genehmigung von Medicengineering verändert oder ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Verschleißteile, sowie für den Fall anderer uns nicht zuvor genannten Verwendungszwecke, welche von dem betriebsüblichen Anwendungsbereich abweichen.

7.9 Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

7.10 Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch Medicengineering, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist

bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

im Rahmen eines Garantie Versprechens, soweit vereinbart

soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Vertragspartners aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners.

8.2 Bei leicht fahrlässigen Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten beschränkt sich die Haftung von Medicengineering auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Medicengineering.

8.3 Im Übrigen haftet Medicengineering nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine grobe fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, beschränkt sich die Haftung von Medicengineering auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden.

8.4 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung des Vertragsgegenstandes. Dies gilt nicht, wenn Medicengineering grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners.

8.5 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Medicengineering nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original Spezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Vertragspartner eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

8.6 Für Sachmängel bei gebrauchten Geräten an Unternehmer wird nicht gehaftet.

8.7 Medicengineering übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der Hard- und Software-Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

9. Haftungsausschluss für fremde Links bzw. Inhalte

Für den Inhalt von Links zu anderen Seiten im Internet hat Medicengineering keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser verlinkten Seiten. Deshalb distanziert sich Medicengineering hiermit ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher verlinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte dieser verlinkten Seiten.

Für öffentliche Äußerungen des Herstellers der von uns angebotenen Produkte oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

10. Rücktrittsrecht

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur berechtigt, sofern Medicengineering eine Verletzung vertraglicher Pflichten nachgewiesen werden kann. Der Rücktritt ist innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den letzten Vertragsgegenstand in Besitz genommen hat, zu widerrufen.

Der Widerruf muss in Textform per Brief, Fax, per E-Mail an service@medicengineering.com erfolgen.

Medicengineering akzeptiert die Rücksendung des Vertragsgegenstandes nur in unbeschädigter Originalverpackung.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Die Rücksendung ist an die Adresse gemäß Punkt 19 zu richten.

Kann der vom Vertragspartner empfangene Vertragsgegenstand ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, so muss der Vertragspartner an Medicengineering Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung des Vertragsgegenstands, wie sie etwa in einem Ladengeschäft erfolgen könnte, zurückzuführen ist. Der Vertragspartner kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert des Vertragsgegenstandes beeinträchtigt bzw. mindert.

Bei Rücksendungen trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung. Unfreie Rücksendungen können leider nicht entgegengenommen werden.

Medicengineering bietet eine kostenlose Rücksendung über Paypal an. Näherer Informationen erhalten Sie hierzu direkt bei Paypal unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/refunded-returns/terms-and-conditions.

11. Datenschutz & Gläubigerschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng berücksichtigt.

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an Medicengineering verbundene Unternehmen oder unsere Dienstleistungspartner weitergegeben.

Über die oben genannten Zwecke hinaus verwendet Medicengineering Ihre Daten auch für Marketingzwecke, insbesondere zum Zwecke der Werbung für Produkte von Medicengineering.

Sie können der Verarbeitung bzw. Übermittlung und sonstigen Nutzung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an service@medicengineering.com für die Zukunft widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

Weiterführend besteht eine Datenschutzerklärung, die Ihnen weitere Auskunft über die von Ihnen verwendete Daten informiert. Bitte schauen Sie hierzu unter dem entsprechend Link im Menü.

12. Urheberrecht und Markenzeichen

Die Webseite ist Eigentum von Medicengineering. Der gesamte Inhalt der Webseite, einschließlich Audio-Files, Fotos, Grafiken, Texten ist Eigentum von Medicengineering. Alle Elemente dieser Webseite, einschließlich des allgemeinen Designs und des Inhalts, werden durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Sofern innerhalb der Webseite nichts anderes angegeben ist, sind Bearbeitung, Vervielfältigung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung des Inhalts, insbesondere die Verwendung des Bild- und Textmaterials auf Plattformen wie z.B. eBay oder Amazon nicht gestattet.

Teile des Bildmaterials stammen von pixabay.com. Gem. der Angaben des Betreibers von pixabay.com dürfen deren Bildmaterial und das zum Teil hier verwendete Bildmaterial kopiert, verändert, verbreitet und verwendet werden; dies auch zu kommerziellem Zweck.

13. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, diese finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Verbraucher haben auf dieser Plattform die Möglichkeit ihre Streitigkeiten beizulegen.

Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, ist Medicengineering zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen.

Des Weiteren sind wir als Händler verpflichtet an dieser Stelle noch einmal auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: service@medicengineering.com.

14. Anwendersoftware

Wird dem Vertragspartner mit unseren Lieferungen Anwendersoftware zur Verfügung gestellt, so wird ihm hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf den mitgelieferten Produkten, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen. Eine Kopie der Software darf nur zu Sicherungszwecken erfolgen, jegliche Änderungen an der Software sind verboten. Das Nutzungsentgelt für die Software ist im Kaufpreis enthalten. Updates werden gesondert berechnet.

15. Leistungen

15.1 Leistungen, wie Montage, Inbetriebnahme, Instruktion, Reparatur und Kundendienst werden sofern angeboten durch Medicengineering oder durch vermittelten autorisierten Fachfirmen durchgeführt.

15.2 Vor Anlieferung von Vertragsgegenständen hat der Vertragspartner zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich, die baulichen Voraussetzungen gegeben, ausreichende Räumlichkeiten, ausreichende Be- und Entlüftung, ein für das Gewicht des Gerätes geeigneter Boden, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens sowie die notwendigen Elektro- und EDV-Anschlüsse vorhanden, ausreichend gegenüber Feuchtigkeit und Sole geschützt, gegenüber dem übrigen Praxis- / Klinikbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche des Gerätes abgeschirmt ist bzw. sind.

15.3. Erschwernisse bei der Anlieferung und Aufstellung können gesondert in Rechnung gestellt werden, ebenso alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn bei Anlieferung am Tage des vereinbarten Aufstellungstermins die unter Ziffer 15.2 genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.

15.4. Ersatzteile und Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, müssen vom Vertragspartner gesondert bezahlt werden.

15.5 Wird im Fall von Reparaturen der Kostenanschlag um bis zu 10% (der Gesamtsumme) überschritten, so ist dies unschädlich und entspricht der handelsüblichen Praxis. Sollten die Kosten über 10% steigen, wird Medicengineering den Vertragspartner hierüber informieren und einen erneuten Auftrag erhalten müssen.

16. ElektroG

Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner verzichtet im Entsorgungsfall auf die Einrede der Verjährung. Ebenso wird durch unsere Lieferung der jeweilige Hersteller der Produkts von der Entsorgungs- und Rücknahmepflicht befreit.

17. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf alle Verträge und Vereinbarungen zwischen Ihnen und Medicengineering findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Export von Vertragsgegenständen der Medicengineering in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf der Zustimmung von Medicengineering unabhängig davon, dass der Vertragspartner für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst Sorge zu tragen hat.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und Medicengineering der Geschäftssitz von Medicengineering bzw. am Landgericht Konstanz oder Amtsgericht Überlingen.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht außer Kraft gesetzt. Die Vertragspartner verpflichten sich in solch einem Fall eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.


19. Hinweise

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer bei der Inbetriebnahme des Gerätes  oder der Anlage zwingend die Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie alle weiteren Regelungen insbesondere der geltenden EU-Richtlinien auf eigene Verantwortung einzuhalten hat. Soweit gesetzlich vorgeschrieben muss der Käufer auf eigene Kosten und Verantwortung eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) vornehmen lassen und entsprechend dokumentieren. Bei dem Gerät oder Anlage handelt es sich um ein Gebrauchtgerät / -anlage, soweit nicht anders deklariert; hierbei wird für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wird keine Haftung übernommen.

Spezieller Hinweis bei Röntgenanlagen gem. RöntgenVO:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer bei Inbetriebnahme des Gerätes oder der Anlage zwingend die Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie alle weiteren Regelungen insbesondere der Röntgenverordnung (Röntgen-VO) und der geltenden EU-Richtlinien auf eigene Verantwortung einzuhalten hat. Soweit gesetzlich vorgeschrieben muss der Käufer auf eigene Kosten und Verantwortung eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) vornehmen lassen und entsprechend dokumentieren. Bei dem Gerät oder Anlage handelt es sich um ein Gebrauchtgerät /-anlage, soweit nicht anders deklariert; für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben – insbesondere der Zulassungsfähigkeit nach der Röntgen-VO - wird keine Haftung übernommen.

Soweit STK angeboten und gewünscht folgende Ergänzung:

Das Gerät wird mit einer STK nach DIN VDE 751 für den Einsatz im Medizinbereich ausgeliefert. Eine Dokumentation wird dem Lieferschein beigefügt. Dieses Gerät ist einweisungspflichtig. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, eine Einweisung auf das Gerät auf eigene Kosten selbst zu organisieren.

20. Impressum

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